Allgemeine Geschäftbedingungen

Anmeldung

 

Eine möglichst frühzeitige Anmeldung bei der Bildungskooperation sichert
Ihnen einen Platz im gewünschten Seminar. Nur schriftliche Anmeldungen
können berücksichtigt werden und sind verbindlich (siehe Ausfallgebühren).
Ein Anmeldeformular finden Sie im Anhang dieser Broschüre. Anmeldungen
per E-Mail und Internet sind nicht möglich.

In den Seminarbeschreibungen finden Sie die Angabe, für welche Region das
entsprechende Seminar geplant ist. Zu den Seminaren ohne Angabe der Region
können sich alle Betriebsräte/innen bzw. JAV anmelden. Möchten Sie an einem
Seminar teilnehmen, welches für eine andere Region geplant ist, rufen Sie
uns an, wir sagen Ihnen, ob noch ein Platz frei ist.

Reservierungen

 

Wir reservieren Ihnen auch gerne Seminarplätze. Diese Reservierungen können wir ihnen leider nur nur 21 Tage garantieren - dann benötigen wir eine schriftliche Anmeldung.

Einladung und Rechnung

 

Nach der schriftlichen Anmeldung zu einem unserer Seminare bis zu 30 Tagen vor Seminarbeginn erhält der Teilnehmer eine schriftliche Anmeldebestätigung.
Bei rechtzeitiger Anmeldung bekommen die angemeldeten Teilnehmer/innen drei
Wochen vor Seminarbeginn die schriftliche Einladung, den Themenplan, eine
Anfahrtsbeschreibung zum Hotel und die Seminarrechnung zugeschickt.

Freistellung

 

Für alle Seminare in der Broschüre gilt der gesetzliche Bildungsanspruch
gemäß §§ 37.6, 40 BetrVG und § 96.4 und 8 SGB IX die besagen, dass der
Arbeitgeber das Betriebsratsmitglied, die Vertrauensfrau/den
Vertrauensmann der Schwerbehindertenvertretung und Mitglieder der JAV nicht nur unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes von der Arbeit freizustellen hat, sondern auch verpflichtet ist, alle mit dem Besuch des Seminars anfallenden Kosten
(Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten und Seminargebühren) zu übernehmen.
Dieser Anspruch ist zeitlich unbegrenzt!

Für Jugend- und Auszubildendenvertreterlinnen kann auch das Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmer/innen für Zwecke der Jugendarbeit vom 14.4.1980 (GVBI. Nr.9/80), (15 Arbeitstage im Jahr) genutzt werden.
Für die Berufsschulbefreiung für Jugend- u. Auszubildendenvertreter/innen und junge Betriebsratsmitglieder gilt eine Schreiben Nr. MA 488 vom 23.6.71 des bayerischen Kultusministeriums, das bei uns angefordert werden kann .

Absagen

 

Bei Teilnehmer-Absagen bis zu vier Wochen vor Seminarbeginn entstehen keine Kosten Bei einer Absage in dem Zeitraum zwischen vier und zwei Wochen vor Seminarbeginn fallen Stornogebühren von 50 % der Seminargebühr an. Bei einer Absage in dem Zeitraum zwischen zwei Wochen und drei Tagen vor Seminarbeginn entstehen Stornogebühren von 80 % der Seminargebühr. Beides kann durch die Entsendung eines Ersatzteilnehmers durch den Betriebsrat zum Seminar vermieden werden.
Bei späteren Absagen ohne Ersatzteilnehmer wird die volle Seminargebühr fällig.
Bei einer kurzfristigen Absage kann das Hotel ggf. Ausfallgebühren nach den jeweiligen Geschäftsbedingungen geltend gemachen.
Werden der BildungsKooperation wegen der Nichtteilnahme am Seminar Ausfallkosten bzw. Kosten für Verpflegung und Übernachtung in Rechnung gestellt, so sind diese ebenfalls zu erstatten.

 

Sofern ein Seminar von uns abgesagt werden muss, werden bereits angemeldete Teilnehmer umgehend - in der Regel sechs Wochen vor Beginn - schriftlich informiert. Wir müssen uns eine Seminarabsage aus wichtigem Grund - insbesondere wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder Ausfall der Referenten - vorbehalten. Ein Schadensersatz gegen die Bildungskooperation kann daraus nicht geltend gemacht werden.
Sie können uns dabei helfen Seminarausfälle zu vermeiden.
Teilen Sie uns Ihren Qualifizierungsbedarf so früh wie möglich mit - das erleichtert uns die Seminarplanung ganz erheblich.

Kosten des Arbeitgebers

 

Die Fahrtkosten sind von den Teilnehmer/innen direkt mit dem Arbeitgeber abzurechnen.
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind direkt mit der Tagungsstätte
abzurechnen. In einigen Hotels wird eine Kostenübernahme-Erklärung des Arbeitgebers akzeptiert. Die Hotelkosten enthalten den derzeit gültigen Mehrwertsteuersatz von 19 %.

Seminarunterlagen

 

Alle Teilnehmer/innen erhalten beim Seminar die notwendigen Unterlagen zur
Verfügung gestellt. Darüber hinaus sind ggf. relevante Betriebsvereinbarungen,
das Betriebsverfassungsgesetz sowie die gültigen Tarifverträge mitzubringen.
Die ausgedruckten Preise beinhalten Seminargebühren, Referentenhonorare, Unterrichtsmittel, Teilnehmermaterialien und Literatur nach den jeweiligen Anforderungen des Seminars.
Änderungen der Seminarunterlagen, des Referenten und der Literatur behalten wir uns vor.

Datenschutz

 

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt grundsätzlich nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen und Gesetzen. Nur die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und nicht weiter gegeben.

Seminarplanung

Jede Teamarbeit braucht eine aufgabenbezogene und zielgerichtete Ausbildung der Mitglieder des Teams. Das gilt erst recht für die Betriebsratsgremien.
Angesichts der vielfältigen Aufgaben, der meist kurzfristig auftretenden Probleme und der Schwierigkeiten, dieses Amt mit den eigenen Anforderung im Beruf zu koordinieren kann das nur mit einer sinnvoll geplanten Bildungsarbeit gelöst werden. Deshalb empfehlen wir, die Bildungsplanung des Betriebsrates, der JAV und der Schwerbehindertenvertretung in regelmäßigen Abständen in Sitzungen zu behandeln. Unser Seminarprogramm gibt dazu wichtige Anregungen.
Für eine sinnvolle Bildungsplanung ist sowohl eine Arbeitsverteilung im BR als auch eine Arbeitsplanung des Gremiums wichtig.

Beschluss des Betriebsrats

Der Betriebsrat muss einen ordnungsgemäßen Beschluss fassen, damit einzelne
Betriebsratsmitglieder an Schulungsveranstaltungen teilnehmen können.
Für einen ordnungsgemäßen Beschluss ist folgendes zu beachten

- Der/die Teilnehmer/in bzw. der/die Bildungsbeauftragte beantragt beim Betriebsrat die Freistellung für die gewählten Seminare.
- Eine ordnungsgemäße Einladung zur Betriebsratssitzung muss die Beschlussfassung über die Schulungsteilnahme als Tagesordnungspunkt aufführen.
- Die Erforderlichkeit der Qualifizierungsmaßnahme für die Betriebsratsarbeit muss geprüft sein. Dies ist bei unseren Seminaren BR1 – 6 und JAV nicht nötig. Diese Seminare vermitteln Grundwissen, das der BR "... unabhängig von seiner jeweiligen betrieblichen Lage zur sachgerechten Bewältigung seiner gesetzlichen Aufgaben stets benötigt". (Bundesarbeitsgericht)
- Handelt es sich um ein weiterführendes Seminar oder ein Spezialthema, sollte der BR beschließen, dieses Thema in Angriff nehmen zu wollen, namentlich Mitglieder des BR damit zu beauftragen und das auch in das Protokoll des BR aufzunehmen.
- Der Betriebsrat fasst den bei einer Freistellung nach § 37 Abs. 6 erforderlichen Beschluss zur Freistellung und teilt der Geschäftsleitung rechtzeitig die zeitliche Lage, Dauer und Kosten des Seminars mit.
- Sollte die Geschäftsleitung die Seminarteilnahme verweigern, bitten wir um entsprechende Benachrichtigung über die Gründe. Unsere Rechtsvertreter stehen für eine diesbezügliche kostenfreie Beratung von Teilnehmern und Betriebsrat zur Verfügung.