Aktuelle Rechtsprechung

12.02.09 10:48 Alter: 2 yrs

Schulungsveranstaltungen kurz vor Ende der Amtszeit des Betriebsrates

 

Der 7. Senat  des Bundesarbeitsgerichts hat seine Rechtsprechung zu der Frage der Erforderlichkeit von Grundlagenschulungen kurz vor Ablauf der Amtszeit des Betriebsrates nach § 37 Abs. 6 BetrVG geändert.

Er hält nicht mehr daran fest, dass es dazu einer besonderen Darlegung der Erforderlichkeit durch den Betriebsrat bedarf. Vielmehr hat der Betriebsrat nur zu prüfen, ob das zu vermittelnde Wissen für die verbleibende Amtszeit relevant ist oder nicht. Nur bei einer definitiven Verneinung der Relevanz scheidet eine Grundlagenschulung aus.

Mit den Urteil unter dem Aktenzeichen: 7 AZR 90/07  wird nun die frühere Position des BAG (7 ABR 26/88) ausdrücklich aufgegeben, die noch eine besondere Darlegung der Erforderlichkeit für nötig hielt.

Das BAG führt im Tenor wörtlich aus: “Für die Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung ist es nicht maßgeblich, ob in der Zeit von der Schulungsveranstaltung bis zur Neuwahl des Betriebsrats vom Arbeitgeber Beteiligungssachverhalte in Angelegenheiten anfallen, für die das Betriebsratsmitglied die auf der Schulungsveranstaltung vermittelten Kenntnisse benötigen würde.
Entscheidend ist vielmehr, ob der Betriebsrat bei seiner Beschlussfassung ein Anfallen einer solchen Angelegenheit nicht ausschließen konnte.

Dieser Leitsatz kehrt quasi die Beweislast also um und dürfte auch Auswirkungen auf bisherige andere Urteile der BAG haben die dem vorherigen Tenor folgten.