Aktuelle Rechtsprechung
Schulungsveranstaltungen kurz vor Ende der Amtszeit des Betriebsrates
Der 7. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat seine Rechtsprechung zu der Frage der Erforderlichkeit von Grundlagenschulungen kurz vor Ablauf der Amtszeit des Betriebsrates nach § 37 Abs. 6 BetrVG geändert. Er hält nicht mehr daran fest, dass es dazu einer besonderen Darlegung der Erforderlichkeit durch den Betriebsrat bedarf. Vielmehr hat der Betriebsrat nur zu prüfen, ob das zu vermittelnde... weiterlesen
Betriebsratsmitglied - Schulungskosten
(...) Die Entsendung zu einer Veranstaltung im Betriebsverfassungsrecht, im allgemeinen Arbeitsrecht oder im Bereich der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung im Rahmen des § 37 Abs. 6 BetrVG scheidet dann aus, wenn das ausgewählte Betriebsratsmitglied die erforderlichen Kenntnisse bereits besitzt. Dabei muss es sich allerdings um persönliche Kenntnisse des Betriebsratsmitglieds handeln, nicht um... weiterlesen
Betriebsrat - Schulungsveranstaltung – Erforderlichkeit
(...)Die Vermittlung von Kenntnissen ist für die Betriebsratsarbeit erforderlich iSd. § 37 Abs. 6 BetrVG, wenn diese Kenntnisse unter Berücksichtigung der konkreten Situation im Betrieb und im Betriebsrat benötigt werden, damit die Betriebsratsmitglieder ihre derzeitigen oder demnächst anfallenden gesetzlichen Aufgaben wahrnehmen können. Für die Frage, ob die konkreten Aufgaben des einzelnen... weiterlesen
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Wie viel darf ein Betriebsräteseminar kosten?
von Prof. Dr. Wolfgang Däubler
Was ist "erforderlich" nach §37 Abs. 6 BetrVG?
von Prof. Dr. Wolfgang Däubler
Schulungsanspruch für Rhetorik-Seminare
Gewerkschaftliche Emails zulässig
